
Leistungskatalog
Es existiert grundsätzlich kein einheitlicher „Leistungskatalog“ für Hausverwalter; die Festlegung der Aufgaben erfolgt im Verwaltervertrag. Die grundlegenden Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sowie die daraus resultierenden Tätigkeiten werden primär durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und weitere gesetzliche Bestimmungen definiert. Zusätzlich erbringt ein Hausverwalter zahlreiche weitere Leistungen, welche für die Eigentümer häufig nicht unmittelbar ersichtlich sind. Um Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Tätigkeiten zu geben, haben wir diese nachfolgend für Sie zusammengestellt.
Nummer 1
Eigentümer
Nummer 2
Eigentümerverwaltungsrat
Eigentümer-
verwaltungsrat
Nummer 3