Leistungskatalog

Es existiert grundsätzlich kein einheitlicher „Leistungskatalog“ für Hausverwalter; die Festlegung der Aufgaben erfolgt im Verwaltervertrag. Die grundlegenden Rechte und Pflichten eines Hausverwalters sowie die daraus resultierenden Tätigkeiten werden primär durch das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und weitere gesetzliche Bestimmungen definiert. Zusätzlich erbringt ein Hausverwalter zahlreiche weitere Leistungen, welche für die Eigentümer häufig nicht unmittelbar ersichtlich sind. Um Ihnen einen umfassenden Überblick über unsere Tätigkeiten zu geben, haben wir diese nachfolgend für Sie zusammengestellt.

Übersicht &

Transparenz

In den folgenden Absätzen zeigen wir Ihnen in welche Bereiche Eigentümer meist Einblick haben und wo es in vielen Fällen nicht so ist.

Worin haben Eigentümer Einblick?
Was sieht der Eigentümerverwaltungsrat?
Was meist nicht gesehen wird.

Nummer 1

Eigentümer

  • Wirtschaftsplan
  • Hausgeldabrechnung
  • Eigentümerversammlung
  • Rundschreiben
  • Aushänge
  • Mitarbeit des Verwalters bei Arbeiten und Terminen in der Wohnanlage
  • individuelle Leistungen wie Beratung und Information
  • Mitwirkung bei Wohnungsverkäufen

Nummer 2

Eigentümerverwaltungsrat

Eigentümer-
verwaltungsrat

  • Veranlassen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen
  • Preisanfragen
  • Ausschreibungen
  • Erstellen von Preisspiegeln
  • Beratung, Auftragsvergabe
  • Rechnungskontrolle
  • Belegprüfung
  • Vorbereitung der Eigentümerversammlungen
  • Ortstermine
  • Beiratsgespräche
  • Korrespondenz und Vorträge
  • Maßnahmen zur Einhaltung der Hausordnung
  • Mahnwesen bei Zahlungsverzug von Hausgeld

Nummer 3

Was meist nicht gesehen wird

Kaufmännische Leistungen
  • Verbuchen sämtlicher Geldein- und Ausgänge
  • Monatliche Sollstellung von Hausgeldbeträgen
  • Bearbeiten von Lastschriftbuchungen
  • Überwachen von Zahlungseingängen
  • Mahnen, ggf. Einleiten von Klagen bei Zahlungsrückstand
  • Verwalten und Disponieren von Geldmitteln auf Girokonten, Festgeld- und Sparkonten
  • Rechnungskontrolle Anweisen und Veranlassen von Zahlungen
  • Bearbeiten von Gehaltszahlungen einschließlich Lohnbuchhaltung
  • Errechnen und Abführen von Lohnsteuer, Sozialabgaben, vermögenswirksamen Leistungen
  • Erstellen der erforderlichen Meldungen an Finanzamt, Krankenversicherung, Sozialversicherungsträger, Berufsgenossenschaft
  • Errechnen, Anfordern von beschlossenen Sonderumlagen
  • Erstellen von Wirtschaftsplänen, Abrechnungen
  • Veranlassen von Holzkostenabrechnungen
  • Erfassen von Verbrauchswerten (Heizölbestand, Wasser- und Stromverbrauch)
  • Kennen und Beachten von Lohn-/ Einkommenssteuer-/ Umsatzsteuergesetz, Abgabenverordnung, Grundsteuergesetz etc.

Technische Leistungen
  • Vorbereiten und Veranlassen von Handwerkerangeboten, Ausschreibungen, Angebotspiegeln
  • Nachhalten von Terminen (Angebote, Auftragsausführung, Mängelrügen, Gewährleistungsansprüche)
  • Einweisen und Einarbeiten der Hausmeister
  • Beschaffen öffentlich-rechtlicher Genehmigungen
  • Abschluss von Wartungs- und Versicherungsverträgen (Gebäude-, Gewässerschutz-, Glasbruch-, Haftpflichtversicherung, Aufzug-, Heizungs-, Pumpen- und Feuerlöscherwartung)
  • Vorbereiten und organisieren von TÜV-, Brandschutz-, Blitzschutzprüfungen (Aufzug, Öltank, Tiefgaragenlüftung, Rolltor, Heizung, Feuerlöscher etc.)
  • Schadensmeldungen bei Versicherungsfällen (z. B. Rohrbruch) einschließlich Veranlassen der Schadensbeseitigung durch Handwerker und Abrechnen mit Versicherung
  • Vergeben/Überwachen von Instandsetzungs- und Instandhaltungs-
    maßnahmen einschließlich der Abrechnung

  • Beauftragen von Sachverständigen
  • Kennen und Beachten von z. B. DIN-Bestimmungen, Landesbauordnung, Druckbehälterverordnung, Ortssatzungen, Baumschutzverordnung etc. einschließlich der jeweiligen Durchführungs-
    bestimmungen

Allgemeine Verwaltung
  • Korrespondenz mit Eigentümern
  • Verhandeln mit Behörden, Eigentümern, Hausmeistern, Lieferanten
  • Bearbeiten von Beschwerden und Verstößen gegen die Hausordnung
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder zum Abwenden von Rechtsnachteilen für die Gemeinschaft
  • Beraten von Eigentümern und Hausmeistern
  • Abschluss von Verträgen (Wartungs-, Versicherungs-, Dienstleistungs-, Lieferverträge etc.)
  • Terminabstimmung, Saalbestellung, Erstellen von Tagesordnung und Beschlussentwürfen zur Eigentümerversammlung
  • Erstellen des Protokolls einschließlich Versand
  • Mitwirkung bei Gerichtsterminen, Beschlussanfechtungen, Hausgeldklagen
  • Erteilen von Genehmigungen (Veräußerungen)
  • Kennen und Beachten von WEG, BGB, AGBG, HGB, Erbbaurechtsverordnung, Grundbuchverordnung, Nachbarschaftsrecht etc.